S1F15: Kurzgutachten gibt es nicht! (...oder?)
Neuer Kunde, neuer Auftrag. Anliegen: Gutachten zur Vorlage beim Betreuungsgericht. Frage: Brauchen Sie ein Vollgutachten, oder reicht eine Marktpreisermittlung aus? Gute Frage, denn sie fällt häufig und regelmäßig. Doch in welchen Punkten unterscheidet sich ein Vollgutachten, von einer Marktpreisermittlung (schnell und im Zusammenhang auch Kurzgutachten genannt)? Gibt es überhaupt ein klassisches Kurzgutachten und wie sind unsere Erfahrungen und best practices mit welchem Produkt.
Unser Tipp: Folge abspeichern und wenn der Kunde anruft, einfach nochmal reinhören ;)
Wir wünschen euch eine gute Woche!
Liebe Grüße vom Sachverständigensofa
Wo ihr uns noch finden könnt:
https://www.sachverstandmitherz.de/ https://www.immobilienbewertung-brakhoff.de/ https://de.linkedin.com/in/patrick-beier-4002621b9 https://de.linkedin.com/in/anne-brakhoff-588396274
Kommentare
Neuer Kommentar